Insolvenzberatung für Verbraucher und Selbständige

Verbraucher, Selbstständige, GmbH, UG

Staatliche Kostenübernahme nach BeratungsHilfeGesetz

Sorgenfrei in 3 Jahren durch Verbraucherinsolvenz?!

Seit 1999 können Privatleute ebenso wie früher lediglich Unternehmen Insolvenz anmelden - die sogenannte Verbraucherinsolvenz

Seither gibt es ca. 80.000,- Insolvenzen von Verbrauchern im Jahr.  

Neu: Der Gesetzgeber hat die Verkürzung der Insolvenz pauschal auf 3 Jahre                   ab dem 01.10.2020 beschlossen. 

 

         Die Befriedigungsquote von 35% entfällt ebenso wie die Zahlung der                         Verfahrenskosten.   

Mit Verfahrenseröffnung zahlen Sie nur noch den sog. pfändbaren Betrag                (meist € 0,-) an den gerichtlichen Treuhänder - frühere Ratenzahlungen entfallen.

 

Kostenlose Erstberatung unter Tel.: 07151 / 60 61 02

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Vorteile

  • staatliche Kostenhilfe nach BeratungsHilfeG
  • Beratung vom Anwalt
  • 15 Jahre Erfahrung
  • geeignete Stelle nach         § 305 InsO
  • keine Wartezeiten

Ablauf

  • außergerichtliche Verhandlungen (z.B. Einmalzahlung 25% oder 30% in Raten)
  • ggfls. Insolvenzantrag 
  • Wohlverhaltensphase
  • schuldenfrei in 3 Jahren

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